Mit § 36k des EEG 2021 hat der Gesetzgeber vor Weihnachten eine freiwillige Abgabe von Windparks in Höhe von bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde eingeführt. Per Verordnung nach § 95 Abs. 3 EEG kann die Bun­desre­gie­rung die Regelung auch auf Solar­parks übertragen. Eine solche Kom­mu­nalschenkung für Photovoltaik ist umstritten.
Eine Freiflächen-Anlage unter blassblauem Himmel.

Foto: Vattenfall / J. Louseberg