EEG-Förderung endet ab 100 kWp: Was Sie Ihren Kunden jetzt sagen sollten
Bei Anlagen über 100 kWp endet die EEG-Vergütung ersatzlos. Es gibt keine Anschlussvergütung, kein Auffangnetz, keinen Automatismus. Wer weiter Geld für seinen Strom sehen will, braucht einen Direktvermarkter — und die meisten Betreiber wissen das noch nicht.
Der Stichtag
Die ersten großen Dachanlagen laufen aus der Förderung. Bei den Jahrgängen 2004 bis 2006 sind die zwanzig Jahre gerade um; beim Jahrgang 2006 ist Schluss zum 31. Dezember 2026.
Für kleine Anlagen sieht das Gesetz eine Anschlussvergütung vor — aber nur bis 100 kW. Darüber gibt es sie nicht. Das heißt: Jeder Ihrer Kunden mit einer ausgeförderten Anlage über 100 kWp braucht ab dem Tag danach einen Direktvermarktungsvertrag, ob er will oder nicht.
Der Satz, der das Gespräch öffnet
Sie müssen nichts verkaufen, um dieses Thema anzusprechen. Eine Frage reicht:
„Weißt du eigentlich, was du nach dem Ende deiner Vergütung noch für deinen Strom bekommst?“
In neun von zehn Fällen ist die Antwort: nein. Sie sind der Elektriker, der das Dach damals gebaut hat. Sie sitzen ohnehin bei diesen Leuten am Tisch. Diese Frage kostet Sie dreißig Sekunden.
Was wir anbieten: Vollertrag
Gemeinsam mit unserem Partner, der OK Energy Group aus Leipzig, bieten wir unter dem Namen Vollertrag genau ein Produkt für genau diesen Fall an: Direktvermarktung, sonst nichts. Kein Speicher, kein Umbau an der Anlage, keine Vorabkosten.
Warum die Minusstunden das Thema sind
Das ist der Teil, den Sie am Tisch erklären können, ohne Folien: Wer in den Minusstunden einspeist, zahlt drauf. Wer abschaltet, nicht.
Was es kostet
Grundpreis 59 € je Monat und Anlage. Dazu ein Leistungspreis von 0,38 € je kWp und Monat bis 500 kWp, darüber 0,30 €, ab 1.500 kWp 0,26 €.
| Anlagengröße | Monatspreis netto | effektiv je kWh |
|---|---|---|
| 250 kWp | 154,00 € | rund 0,82 ct |
| 400 kWp | 211,00 € | rund 0,70 ct |
| 750 kWp | 324,00 € | rund 0,58 ct |
| 1.500 kWp | 549,00 € | rund 0,49 ct |
Netto zzgl. USt., ct/kWh bei 900 kWh je kWp Jahresertrag. Messstellenbetrieb zahlt der Betreiber wie bisher direkt an seinen Messstellenbetreiber. Laufzeit 12 Monate, danach monatlich kündbar. Beispielrechnungen, kein Angebot im Rechtssinne. Stand August 2026.
Wann es passt — und wann nicht
Vollertrag passt, wenn diese vier Punkte stimmen:
- Anlage ab 100 kWp
- Volleinspeisung, kein Speicher
- fernsteuerbare Leistungsreduzierung vorhanden
- kein EEG-Zahlungsanspruch mehr (ausgefördert oder nie gefördert)
Der Speicher entscheidet zuerst. Hat der Kunde einen Speicher oder plant einen, gehört er nicht zu Vollertrag, sondern zu Ertragswerk. Hat er mehrere Standorte, zu Bündelwerk. Verloren ist keiner dieser Kunden — es ist nur ein anderes Produkt.
Was Sie jetzt tun können
Drei Schritte
Kündigungsfrist prüfen. Viele Betreiber haben schon einen Direktvermarktungsvertrag. Wenn die Förderung zum 31.12.2026 endet, zählt jetzt die Frist des Altvertrags — nicht im Dezember.
Formular gemeinsam ausfüllen. Zwei Minuten, am besten direkt am Handy beim Kunden. Dann müssen Sie hinterher nichts nachtragen. Die Marktstammdatenregister-Nummer beschleunigt die Prüfung erheblich, ist aber kein Muss.
Uns anrufen, wenn Sie unsicher sind. Wir rechnen das Potenzial gegen das heutige Vermarktungsmodell und melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einem konkreten Angebot.
Anlagendaten eintragenDirektvermarktung im DetailFrage stellen
Vertragspartner ist die OK Energy Group GmbH, Leipzig. Vollertrag ist deren Marke für die schlanke Direktvermarktung ohne Speicher.
