Seit dem 1. Januar 2023 greift eine neue Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich. Der Bundestag hat sie im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Damit ist es entlang von Auto­bahnen und einigen Bahnlinien nun deutlich einfacher, eine Photovoltaik-Anlage zu realisieren. Obwohl nun teils ein Bebauungsplan verzichtbar geworden ist, sind weiterhin auch andere Belange wie der Natur­schutz zu be­ach­ten.

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