Am 29. Dezember hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ veröffentlicht. Das Förderprogramm für Heizung und Sanierung gilt ab dem 1. Januar 2024. Teils können aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Anträge gestellt werden. Die Fördersätze für neue Heizungen steigen, die maximalen absoluten Förderbeträge sinken. Das sind die neuen Bedingungen:

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