Das Bundesverfassungsgericht hat Klägern rechtgegeben, die verlässlicheren Klimaschutz in Deutschland einfordern. Nun muss die Bundesregierung bis Ende 2022 gesetzlich nachbessern. Das gilt etwa für die Regelung der Minderungsziele ab 2030.

Foto: Bundesverfassungsgericht, USW Uwe Stohrer, Freiburg

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