Direktimport von PV-Modulen: Risiken bis zum möglichen Totalverlust
Ein Direktimport von PV-Modulen kann günstiger wirken, birgt aber Risiken bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals. Eine PV-Anlage kann einen Totalverlust erleiden, etwa wenn wirtschaftliche und technische Probleme zusammenkommen. Die Risiken beim Direktimport von PV-Modulen betreffen vor allem Anbieter, Komponentenqualität, Garantieabwicklung, Brandschutz und baurechtliche Anforderungen.
Der Wunsch, bei der Beschaffung Kosten zu sparen, ist nachvollziehbar. Doch ein niedriger Einkaufspreis allein sagt nicht aus, ob die Module zum Projekt passen oder sich ein Schaden später zuverlässig abwickeln lässt. Entscheidend ist, mögliche Folgen für Sicherheit, Betrieb und Wirtschaftlichkeit gemeinsam zu betrachten.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Ausfälle und Qualitätsmängel problematisch werden können, worauf es bei CE-Kennzeichnung und baurechtlicher Verwendbarkeit ankommt und welche Brandschutzanforderungen relevant sind. So können Sie die Risiken eines Direktimports für Ihr Vorhaben besser einordnen und erkennen, welche Fragen vor der Beschaffung besonders wichtig sind.
Wichtigste Erkenntnisse
- Ein niedriger Einkaufspreis reicht nicht als Entscheidungsgrundlage: Anbieter, Vertragspartner und mögliche Folgen eines Ausfalls gehören mit in die Risikobewertung.
- Prüfen Sie, wie Produkt- und Leistungsgarantien im Schadensfall tatsächlich abgewickelt werden und welche Nachweise für die Komponenten vorliegen.
- Eine CE-Kennzeichnung allein beantwortet nicht jede baurechtliche Frage. Entscheidend ist, ob das Modul für den geplanten Einbau geeignet und verwendbar ist.
- Einfuhrabgaben und Zollkosten sind nur ein Teil der Kalkulation. Auch Beschaffung, Lieferung und mögliche Folgekosten beeinflussen den wirtschaftlichen Nutzen.
- Stimmen Sie Solarmodule, Wechselrichter und Unterkonstruktion auf das Projekt ab, bevor Sie sich für den Direktimport entscheiden.
Ausfall von Anbietern und Vertragspartnern
Beim Direktimport hängt die Abwicklung von Mängeln oft unmittelbar vom ausländischen Verkäufer ab. Fällt dieser aus, können Garantie, Ersatzlieferung und Projektplanung gleichzeitig ins Stocken geraten. Zu den Risiken beim Direktimport von PV-Modulen zählt deshalb auch, ob nach einer Geschäftsaufgabe noch ein zuständiger Ansprechpartner erreichbar ist.
Haftung bei Mängeln und Schäden
Haftung bezeichnet die Verantwortung für mangelhafte Module oder verursachte Schäden. Beim Eigenimport gibt es häufig keinen deutschen Händler als Vertragspartner. Die zweijährige Sachmängelhaftung nach deutschem BGB greift nur gegenüber dem deutschen Verkäufer und entfällt beim Eigenimport. Entscheidend ist daher, mit wem Sie den Kaufvertrag schließen und wer einen Mangel bearbeiten muss.
Bei Transportschäden kommt es darauf an, wann der Schaden festgestellt und dokumentiert wird. Fotografieren Sie beschädigte Verpackungen und Module bei der Anlieferung. Halten Sie den Befund schriftlich fest und ordnen Sie ihn der Lieferung zu. Ist der Lieferant nicht erreichbar, kann die Klärung zwischen Verkäufer, Transporteur und Versicherer schwieriger werden. Spätere Anlagenschäden können zudem Fragen zur Produktverantwortung und Montage aufwerfen.
Durchsetzung von Garantie und Gewährleistung
Bei Garantie und Gewährleistung gelten unterschiedliche Bedingungen; prüfen Sie daher, an wen Sie sich im Schadensfall wenden können. Bei direkt importierten Modulen kann die Rückabwicklung von Garantieansprüchen 6 bis 12 Monate dauern. Das erschwert die Planung, wenn Ersatzmodule oder eine technische Klärung benötigt werden.
Fällt der Verkäufer aus, kann der Hersteller weiterhin Ansprechpartner für eine Herstellergarantie sein. Kaufbeleg, Seriennummern, Schadensbeschreibung und technische Unterlagen müssen zur gelieferten Ausführung passen. Klären Sie, wer Reklamationen entgegennimmt, welche Informationen erforderlich sind und wie Rücksendungen organisiert werden. Bei Modulen aus China kann der Rücktransport aufwendig sein. Fehlen klare Zuständigkeiten, verzögert sich die Bearbeitung zusätzlich.
Vertragsbeziehung und Einfuhrabwicklung
Beim Direktimport schließen Sie den Vertrag unmittelbar mit dem ausländischen Verkäufer. Damit liegt die Kommunikation bei Lieferproblemen zunächst bei Ihnen. Halten Sie in der Bestellung fest, wer für Versand, fehlende Unterlagen und beschädigte Ware zuständig ist. Die Einfuhrabwicklung und die spätere Entsorgung sind eigene organisatorische Fragen. Der Kaufvertrag regelt sie nicht automatisch.
Für die Einfuhr von PV-Modulen nach Deutschland sind im Kostenbeispiel EU-Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer jeweils mit 0 Prozent angesetzt. Diese Werte betreffen das Beispiel und ersetzen nicht die Klärung der Zuständigkeiten im Kaufvertrag. Für ausgediente Module muss außerdem eine gesetzeskonforme Entsorgung und Verwertung eingeplant werden.
Transport und Ausfall des Lieferanten
Bei Direktimporten können laut Beispielrechnung 30 bis 45 Tage Lieferzeit anfallen, ohne Nachbestellmöglichkeit. Ein 40-Fuß-High-Cube-Container fasst je nach Leistungsklasse 700 bis 1.080 Module. Beschädigungen oder fehlende Ware können dadurch den Terminplan einer Anlage beeinflussen, besonders wenn Ersatz nicht kurzfristig beschafft werden kann.
Zu den Risiken beim Direktimport von PV-Modulen gehört auch die Koordination von Transporteur, Verkäufer und Versicherer. Legen Sie vor der Lieferung fest, wer Schäden meldet und dokumentiert. Fällt der Anbieter während der Lieferung oder Garantieabwicklung aus, können fehlende Ersatzteile den Projektablauf verzögern. Klar zugeordnete Ansprechpartner erleichtern die weitere Abstimmung.
Eigentümerstruktur und Anbieterprüfung
Prüfen Sie vor der Bestellung, welche Unternehmen an Produktion, Verkauf und Lieferung beteiligt sind. Für die Bewertung zählen eindeutige Firmendaten, nachvollziehbare Zuständigkeiten und Unterlagen, die zum angebotenen Modul passen.
Prüfung von Hersteller und Lieferant
Die Anbieterprüfung ordnet Hersteller, Verkäufer und Lieferant den jeweiligen Aufgaben zu. Das ist wichtig, wenn mehrere Unternehmen an einem Auftrag beteiligt sind. Erfassen Sie den vollständigen Unternehmensnamen und Geschäftssitz jeder beteiligten Firma. Vergleichen Sie diese Angaben mit Angebot, Vertrag und Rechnung. Weichen die Firmennamen voneinander ab, halten Sie fest, welche Gesellschaft Ihr Vertragspartner ist und welche Rolle die übrigen Unternehmen übernehmen.
Betrachten Sie auch die Eigentümerstruktur, soweit sie aus den Unternehmensangaben hervorgeht. Eine klar erkennbare Verbindung zwischen Firmen hilft, Zuständigkeiten bei Veränderungen im Betrieb einzuordnen. Dokumentieren Sie erreichbare Kontaktwege und benannte Ansprechpersonen. Unterscheiden Sie zwischen Kontakten für Bestellungen und für technische Fragen. So bleibt die Lieferkette Ihrer Anlage nachvollziehbar, auch wenn mehrere Unternehmen beteiligt sind.
Qualitätsprüfung vor dem Direktimport
Bei der Qualitätsprüfung gleichen Sie das konkret angebotene Modul mit seinen technischen Unterlagen ab. Das ist wichtig, weil ähnliche Modellbezeichnungen nicht zwingend dieselbe Ausführung kennzeichnen. Führen Sie Angebot, Datenblatt und Produktkennung in einer Dokumentenübersicht zusammen. Stimmen Kennungen oder elektrische Angaben nicht überein, lässt sich die vorgesehene Ausführung nicht eindeutig zuordnen. Klären Sie Abweichungen vor der Bestellung.
Prüfen Sie anschließend, ob die technischen Angaben zur Anlagenplanung passen. Dazu gehören die vorgesehene Leistung, die Anschlussdaten und die Abstimmung mit dem Wechselrichter. Beispiel: Weicht die im Angebot genannte Modellkennung von der Kennung im Datenblatt ab, können Sie nicht sicher beurteilen, ob die geplante Anlagenkonfiguration zur Lieferung passt. Halten Sie deshalb die konkrete Modellbezeichnung in sämtlichen Bestellunterlagen fest.
Eine strukturierte Prüfung kann diese Dokumente umfassen:
- Unternehmensangaben von Hersteller, Verkäufer und Lieferant
- Angebot und Vertragsunterlagen mit eindeutiger Firmenzuordnung
- Datenblatt und Modellkennung des angebotenen Moduls
- Angaben zur technischen Abstimmung mit dem vorgesehenen Wechselrichter
- Benannte Kontakte für kaufmännische und technische Anliegen
Ordnen Sie auch spätere Prüfungen dieser Dokumentation zu. Wenn defekte Module gemeldet werden, erleichtert die Ablage den Abgleich zwischen Lieferung und vereinbarter Ausführung. Bewahren Sie dazu Lieferschein, Kennzeichnungen und technische Unterlagen gemeinsam auf. Bei größeren Beschaffungen hilft eine Übersicht je Lieferung, unterschiedliche Modellstände getrennt zu halten. Für die technische Einordnung Ihrer Komponentenplanung finden Sie Wechselrichter für Ihre Anlagenplanung.
Bei größeren Lieferungen sollte die Prüfung auch den Umfang des Geschäfts berücksichtigen. Ein 40-Fuß-Container mit PV-Modulen entspricht laut dem Beitrag einer Leistung von 300 bis 460 kWp und ist damit deutlich größer als eine typische Eigenheimanlage. Fragen Sie daher genau nach, welche Gesellschaft die Module verkauft, wem sie nach der Lieferung gehören sollen und wer für die Versicherung zuständig ist. Halten Sie diese Rollen in den Unterlagen auseinander, statt aus einer gemeinsamen Geschäftsbeziehung auf identische Zuständigkeiten zu schließen. Lassen Sie sich die jeweiligen Angaben schriftlich bestätigen und gleichen Sie sie mit dem Angebot und dem Vertrag ab.
Bei einem PV-Direktinvestment können Eigentum und Versicherung wichtige Bestandteile der Struktur sein, stellen aber keine umfassende Kapitalgarantie dar. Prüfen Sie deshalb getrennt, welche Rechte mit dem Eigentum verbunden sind und welchen Umfang die Versicherung tatsächlich hat. Eine eindeutige Zuordnung kann offene Fragen vor einer Zusage sichtbar machen, ersetzt aber nicht die sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Bedingungen. Bewahren Sie die zugehörigen Bestätigungen mit den übrigen Anbieterunterlagen auf, damit Verantwortlichkeiten später nachvollziehbar sind.

Qualität und Zertifizierung der Komponenten
Die Qualität eines PV-Moduls lässt sich nicht an einem einzelnen Kennzeichen ablesen. Entscheidend ist, ob Produktangaben, technische Unterlagen und vorgesehene Nutzung zusammenpassen. Bei Direktimporten sollten Sie diese Punkte vor der Beschaffung systematisch prüfen und die Dokumente der tatsächlich gelieferten Ausführung zuordnen.
Beginnen Sie mit dem Abgleich von Modellbezeichnung und Datenblatt. Die Kennung im Angebot muss zur Produktdokumentation passen. Vergleichen Sie außerdem die angegebenen elektrischen Werte mit der Anlagenplanung und dem vorgesehenen Wechselrichter. Beispiel: Weicht die Modellbezeichnung auf dem Datenblatt von der Kennung im Angebot ab, bleibt offen, welche Ausführung der Planung zugrunde liegt. Halten Sie deshalb die konkrete Produktkennung in allen Beschaffungsunterlagen fest.
Auch Garantieangaben verdienen einen genauen Blick. Herstellergarantien für PV-Module betragen typischerweise 12 bis 25 Jahre für das Produkt und 25 bis 30 Jahre für die Leistung. Diese Zeiträume betreffen unterschiedliche Zusagen. Die Produktgarantie bezieht sich auf das Modul, die Leistungsgarantie auf dessen zugesicherte Leistungsentwicklung. Lesen Sie beide Bedingungen vollständig und ordnen Sie sie dem angebotenen Modell zu. Eine Laufzeit allein erklärt noch nicht, welche Schritte bei einem konkreten Mangel erforderlich sind.
Bei Glas-Glas-Modulen ist der Materialaufbau für die Dokumentation relevant. Die Folie im Modul besteht aus EVA, also Ethyl-Vinyl-Azetat. Prüfen Sie, welche Nachweise für die angebotene Modulausführung vorliegen. Achten Sie darauf, dass sich der Nachweis auf die angebotene Modulausführung bezieht und mit den Produktunterlagen übereinstimmt. Unterschiedliche Glasaufbauten oder Modellvarianten dürfen nicht allein aufgrund einer ähnlichen Produktbezeichnung gleichgesetzt werden.
Für die laufende Qualitätssicherung zählen auch Wartung und Zustandskontrolle. Eine Wartung der Photovoltaikanlage wird mindestens einmal jährlich empfohlen. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören vierteljährliche Sichtkontrollen der Verkabelung, jährliche Thermografien und elektrische Tests sowie saisonale Modulreinigung. Nach extremen Wetterereignissen sind außerordentliche Inspektionen vorgesehen. So lässt sich die Dokumentation des Anlagenzustands mit den Angaben zu den verbauten Komponenten abgleichen.
Führen Sie die relevanten Unterlagen gemeinsam:
- Datenblatt und eindeutige Modellkennung des gelieferten Moduls
- Produkt- und Leistungsgarantie mit den jeweils geltenden Bedingungen
- Verwendungsnachweis für Glas-Glas-Module mit EVA-Folie
- Wartungs- und Prüfprotokolle zur konkreten Anlage
Eine solche Ablage erleichtert den Abgleich bei Wartung, Austausch oder einer späteren technischen Prüfung. Wichtig ist, dass Kennzeichnung, Garantieunterlagen und Nachweise dieselbe Modulausführung beschreiben. So bleibt nachvollziehbar, welche Komponenten tatsächlich verbaut wurden und auf welche Dokumente sich die Anlagenplanung stützt.
Bei Glas-Glas-Modulen ist die Materialangabe mehr als eine allgemeine Beschreibung des Aufbaus: Die Folie besteht laut Seite aus EVA (Ethyl-Vinyl-Azetat), dafür ist ein Verwendungsnachweis erforderlich. Beziehen Sie diesen Nachweis ausdrücklich auf die konkrete Ausführung, die beschafft werden soll. Eine Unterlage, die lediglich eine Produktfamilie oder eine ähnlich bezeichnete Variante nennt, lässt die Zuordnung möglicherweise offen. Lassen Sie Unklarheiten vor der Bestellung klären, statt sie nachträglich anhand ähnlicher Angaben aufzulösen.
Für die Ablage empfiehlt es sich, den Nachweis gemeinsam mit der Produktdokumentation der angebotenen Ausführung zu führen. So bleibt nachvollziehbar, auf welche Materialangabe sich die Prüfung bezog und welche Unterlagen bei der Beschaffung vorlagen. Stimmen Bezeichnung oder Ausführung in den Dokumenten nicht überein, sollte die Zuordnung vor einer Freigabe geklärt werden. Entscheidend ist dabei nicht eine zusätzliche allgemeine Aussage zum Material, sondern ein nachvollziehbarer Bezug zwischen dem Nachweis und dem tatsächlich ausgewählten Modul.
CE-Kennzeichnung und bauaufsichtliche Anforderungen
Eine CE-Kennzeichnung beantwortet nicht automatisch, ob ein PV-Modul für jede Dachkonstruktion bauordnungsrechtlich verwendbar ist. Für Ihr Projekt zählen außerdem Einbauort, Konstruktion und die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise.
PV-Module tragen die CE-Kennzeichnung als elektrische Betriebsmittel, nicht als Bauprodukte nach der Bauproduktenverordnung. Zugleich gelten PV-Module in Deutschland als nicht geregelte Bauprodukte, wenn keine Technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik für sie bestehen oder sie davon abweichen. Die Landesbauordnungen verlangen für nicht geregelte Bauprodukte einen Verwendbarkeitsnachweis. Deshalb müssen technische Kennzeichnung und baurechtliche Eignung getrennt betrachtet werden.
Für eine konkrete Dachplanung ist entscheidend, ob das Modul im normalen Dachbereich oder über Kopf eingesetzt wird. Ohne Verwendbarkeitsnachweis dürfen PV-Module im Überkopf-Bereich in der Regel nur eingesetzt werden, wenn eine Dachkonstruktion oder eine andere Barriere vor herabfallendem Glas schützt. Als Grundlagen für die Bewertung solcher Installationen werden Teil B 3.2.1.27 der MVV TB und § 17 Abs. 1 der Musterbauordnung genannt. Eine CE-Kennzeichnung ersetzt diese Prüfung des Einbaukontexts nicht.
Für einzelne Bauprodukte können eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) relevant sein. Eine abZ wird vom DIBt nach Prüfung des Produkts auf Antrag des Herstellers oder Inverkehrbringers ausgestellt. Die aBG regelt unter anderem Planung, Bemessung und Ausführung beim Zusammenfügen von Bauprodukten. Beide werden in Deutschland in der Regel für fünf Jahre erteilt. Eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) gilt jeweils nur für ein einzelnes Bauvorhaben.
Auch die Glasart kann für eine Überkopf-Konstruktion entscheidend sein. Für solche Konstruktionen wird Verbundglas mit PVB (Poly-Vinyl-Butyral) genannt. Bei PV-Modulen mit mechanisch befestigten, gläsernen Deckflächen bis 2,0 m² entfällt laut MVV TB im Dachbereich der Nachweis der Standsicherheit. Dieser Punkt betrifft den genannten Nachweis und hebt nicht automatisch andere baurechtliche Anforderungen auf.
Ordnen Sie die erforderlichen Dokumente deshalb dem konkreten Einsatz zu:
- Geplanter Einbauort und vorgesehene Dachkonstruktion
- Nachweis zur Verwendbarkeit des Produkts oder der Bauart
- Geltungsbereich und Laufzeit einer abZ oder aBG
- Bei ZiE oder vBG die Zuordnung zum einzelnen Bauvorhaben
Eine fehlende oder unpassende Nachweisführung kann bei einer bauaufsichtlichen Kontrolle Folgen haben. Eine unzulässige Ausführung kann bei einer bauaufsichtlichen Kontrolle auch für den Bauherrn Folgen haben. Auch die Versicherung kann für die Projektbewertung relevant sein: Bauart, Einbau und vorhandene Nachweise bestimmen, welche Unterlagen den konkreten Anlagenaufbau beschreiben.
Welche Einfuhrabgaben und Zollkosten fallen für importierte PV-Module an?
Für den Import nach Deutschland sind Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer getrennt zu betrachten. Im vorliegenden Kostenbeispiel sind beide mit 0 Prozent angesetzt. Dieser Ansatz beschreibt das Beispiel, nicht automatisch jede Lieferung oder jede konkrete Warenbeschreibung.
Bei Modulen aus China sollten Sie Herkunft und Produktangaben gemeinsam mit dem Angebot betrachten. Der im Beispiel angesetzte EU-Zollsatz beträgt 0 Prozent. Daraus folgt keine pauschale Aussage zu möglichen handelsbezogenen Maßnahmen für alle Waren oder Lieferkonstellationen. Entscheidend ist, welche Ware eingeführt wird und welche Regelung auf diese Einfuhr zutrifft. Den Zollsatz sollten Sie daher nicht mit einer vollständigen Importkalkulation verwechseln.
Auch eine angesetzte Einfuhrumsatzsteuer von 0 Prozent bedeutet nicht, dass der Transport oder die Abwicklung kostenfrei sind. Die Gesamtkalkulation kann weitere Bestandteile umfassen: Fracht, Transportversicherung, Abfertigung und innerdeutsche Zustellung. Je nach vereinbartem Lieferumfang können diese Positionen getrennt oder gemeinsam ausgewiesen sein. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Modulpreis, sondern den Betrag für die Lieferung bis zum vorgesehenen Einsatzort.
Für einen nachvollziehbaren Vergleich ordnen Sie jede Position einer konkreten Leistung zu. Prüfen Sie zuerst, ob das Angebot den Transport bis nach Deutschland umfasst. Klären Sie anschließend, ob Versicherung und Abfertigung enthalten sind oder separat berechnet werden. Halten Sie außerdem fest, wer die Einfuhrabwicklung übernimmt. So erkennen Sie, ob zwei Angebote tatsächlich denselben Leistungsumfang abbilden.
- Ursprungsland und eindeutige Warenbeschreibung der Module
- Der angesetzte EU-Zollsatz, im Beispiel 0 Prozent
- Die angesetzte Einfuhrumsatzsteuer, im Beispiel 0 Prozent
- Fracht, Versicherung, Abfertigung und Zustellung als getrennte Positionen
- Verantwortlichkeit für die Abwicklung der Einfuhr
Auch die steuerliche Einordnung privater Anlagen ist von der Einfuhrkalkulation zu unterscheiden. Für private PV-Anlagen auf Wohngebäuden bis 30 kWp gilt in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage. Diese Angabe betrifft die genannte Anlagenkonstellation. Sie ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Einfuhr und ihrer Abgaben.
Ein Beispiel verdeutlicht den Vergleich: Ein Direktangebot kann Modulpreis und Transport getrennt ausweisen, während ein anderes Angebot die Zustellung bereits einrechnet. Erst wenn Sie beide Positionen auf denselben Lieferumfang beziehen, ist ein sachlicher Vergleich möglich. Dokumentieren Sie die zugrunde gelegten Annahmen zusammen mit der Bestellung. So bleibt später nachvollziehbar, wie sich die Beschaffung zusammensetzte und welche Leistungen vereinbart waren.
Für Ihre Entscheidung zählt somit nicht allein ein einzelner Zoll- oder Steuersatz. Stellen Sie die Abgaben den weiteren Importpositionen gegenüber und prüfen Sie, wer für ihre Abwicklung verantwortlich ist. So erkennen Sie, ob der angenommene Vorteil auch nach Transport und Einfuhrabwicklung bestehen bleibt.
Im Kostenbeispiel ist der EU-Zollsatz mit 0 Prozent angesetzt. Daraus lässt sich keine allgemeine Aussage zu Antidumping- oder sonstigen handelsbezogenen Maßnahmen ableiten; maßgeblich sind die konkrete Ware und die auf die Einfuhr anwendbare Regelung.
Ein pauschaler Gesamtpreis lässt sich daraus nicht ableiten: Neben dem Modulpreis können Fracht, Transportversicherung, Abfertigung und innerdeutsche Zustellung anfallen, separat oder gebündelt im Angebot. Im Beispiel sind Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer mit 0 Prozent angesetzt; der Lieferumfang und die Einfuhrabwicklung beeinflussen die Gesamtkalkulation.
EEHD Erneuerbare Energien Handel und Distribution GmbH
EEHD Erneuerbare Energien Handel und Distribution GmbH unterstützt Sie dabei, die Beschaffung passend zu Ihrem PV-Projekt einzuordnen. Wenn Sie Direktimport und alternative Bezugswege abwägen, betrachten Sie nicht nur den Modulpreis, sondern auch technische Unterlagen, Lieferumfang und die Abstimmung der Komponenten. Für Installationsbetriebe, Planungsunternehmen, Kommunen und gewerbliche Betreiber ist wichtig, dass Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher und Unterkonstruktionen zum vorgesehenen Anlagenkonzept passen. Das Unternehmen bietet diese Produkte für unterschiedliche Projektanforderungen an. So können Sie Ihre Entscheidung auf eine abgestimmte technische Grundlage stellen und relevante Fragen zur Produktauswahl besprechen. Möchten Sie Ihr Vorhaben konkretisieren? Schreiben Sie EEHD Erneuerbare Energien Handel und Distribution GmbH einfach eine E-Mail an vertrieb@eehd.gmbh.
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Häufig gestellte Fragen
Welche EU-Zoll- und Antidumpingregeln gelten für PV-Module aus China?
Im Kostenbeispiel ist für den Import von PV-Modulen nach Deutschland ein EU-Zollsatz von 0 Prozent angesetzt.
Welche Pflichten gelten für Importeur und Betreiber bei Anmeldung und Entsorgung von PV-Modulen in Deutschland?
Bei einem Direktimport sollten Sie die Einfuhrabwicklung vorab klären. Für ausgediente Module müssen Sie eine gesetzeskonforme Entsorgung und Verwertung einplanen; der Kaufvertrag regelt das nicht automatisch.
Was kostet der Direktimport von PV-Modulen inklusive Versand, Zoll und Steuern?
Angesetzt sind 0 Prozent EU-Zollsatz und 0 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.
