Nach § 6 der vor der Sommerpause beschlossenen jüngsten EEG-Version können Kommunen künftig nicht nur an den Stromerlösen von Wind-, sondern auch von Photovoltaikparks beteiligt werden. Doch möglicherweise beißt sich die neue Option mit anderen Formen der Kommunalbeteiligung.
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Doppelte Kommunalbeteiligung an Wind- und Solarparks – geht das? – Solarserver
