EEG 2021: Schwebezustand schadet Regenerativunternehmen – am 14. April 2021 um 10:00
Das EEG 2021 befindet sich ohne beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission im Schwebezustand.
Das EEG 2021 befindet sich ohne beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission im Schwebezustand.