Empfehlungspartner werden: Sie nennen den Kontakt, den Rest machen wir
Sie bauen die Anlagen. Sie kennen die Betreiber, oft seit fünfzehn Jahren. Wenn bei einem davon die Förderung ausläuft oder ein Speicher dazukommt, sind Sie der Erste, der es erfährt. Nur: Ein zweites Geschäft mit Stromverträgen wollen Sie deswegen nicht aufmachen. Müssen Sie auch nicht.
Empfehlungspartner: Sie nennen den Kontakt
Sie sagen uns Bescheid, wenn einer Ihrer Kunden zum Thema passt. Das war Ihr Teil.
Warum Sie Ihren Vertrag direkt mit OK Energy bekommen
Das ist der Punkt, der auf den ersten Blick nach einem Umweg aussieht. Ihr Empfehlungspartnervertrag läuft direkt mit der OK Energy Group GmbH — nicht mit uns.
Der Grund ist einfach: Hingen Sie vertraglich unter uns, wären wir Ihr Vertragspartner mit Haftung und Abrechnungspflicht. Das will niemand, weder Sie noch wir. So bekommt jeder seinen eigenen sauberen Vertrag, und bezahlt werden alle direkt von OK Energy.
Wir schlagen Sie vor, OK Energy gibt frei, Sie bekommen Ihren Vertrag. Mehr Papier ist es nicht.
Welche Fälle passen
Melden Sie sich, wenn bei einem Ihrer Kunden einer dieser Punkte zutrifft:
| Situation beim Kunden | Produkt |
|---|---|
| Anlage über 100 kWp, Förderung endet — Jahrgänge 2004 bis 2006, Jahrgang 2006 zum 31.12.2026. Über 100 kW gibt es keine Anschlussvergütung. | Vollertrag |
| Anlage über 100 kWp mit Batteriespeicher, vorhanden oder geplant | Ertragswerk |
| Mehrere Standorte, an denen erzeugt und verbraucht wird | Bündelwerk |
| Kein eigener Strom, aber Bezug an mehreren Lieferstellen | Bezugswerk |
Windprojekte werden einzeln gerechnet — melden Sie sie trotzdem. Weitergabe an viele private Verbraucher (Mieterstrom) steht noch nicht im Angebot, wird aber vorgemerkt.
Wenn Sie mehr wollen als eine Empfehlung
Die zweite Rolle
Manche Betriebe wollen das Thema selbst besetzen: eigene Landingpage, eigener Kundenbestand, laufende Betreuung und laufende Provision statt einer Einmalprämie. Diese Rolle gibt es — sie heißt Vertriebspartner und ist rechtlich eine Handelsvertretung nach HGB, mit den entsprechenden Pflichten und Schutzrechten.
Beides gleichzeitig geht nicht, Sie müssten sich entscheiden. Wenn Sie darüber sprechen wollen, sagen Sie es uns — wir erklären Ihnen den Unterschied in zehn Minuten, ehrlich in beide Richtungen.
So fangen Sie an
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Nennen Sie kurz, um welche Art von Kunden es bei Ihnen geht — dann sagen wir Ihnen, welche der vier Fälle in Ihrem Bestand am ehesten liegen und womit man am besten anfängt.
Und wenn Sie erst einmal nur schauen wollen, wie viel bei einem konkreten Kunden herauskäme: Die Potenzialanalyse rechnet das in zwei Minuten durch, kostenlos und unverbindlich.
Empfehlungspartner werdenPotenzialanalyse startenVollertrag ansehenWerkenergie ansehen
Vertragspartner für Strom- und Direktvermarktungsverträge ist die OK Energy Group GmbH, Leipzig.
