Seit dem 1. Januar 2023 gilt unter bestimmten Bedingungen der Umsatzsteuersatz von Null Prozent auf Photovoltaikanlagen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärt Fragen zum korrekten Umgang mit der neuen Rechtslage auf einer FAQ-Seite im Internet.

Foto: Guido Bröer

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