Im Gesetzentwurf des Bundes ist festgelegt, dass schwimmende Photovoltaik-Anlagen nur 15 Prozent von Gewässeroberflächen bedecken dürfen. Der Bundesrat hat nun einen Änderungsantrag aus Nordrhein-Westfalenzugestimmt, die 15-Prozent-Flächenbeschränkung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
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