Hamburg hat mit dem neuen Klimaschutzgesetz auch eine Verpflichtung eingeführt, neue Dächer mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Das gilt sowohl im Neubau als auch im Bestand. Ausnahmen müssen nachgewiesen werden.
Stephan Rothe
Geschäftsführer / CEO, EEHD Erneuerbare Energien Handel und Distribution GmbH