Für die Definition der Biobrennstoffeigenschaft von Holzabfällen in der 44. BImSchV soll die DIN EN ISO 17225-4 herangezogen werden. Die Grenzwerte sind aber selbst für bestimmte naturbelassene Stamm- und Waldresthölzer nicht immer sicher einhaltbar, so die Holzwirtschaft.

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