Windenergie zu nutzen, ist ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben. Das gilt auch dann, wenn der Strom für den Eigenverbrauch gedacht ist. Was so einleuchtend klingt, war juristisch bisher umstritten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun Klarheit geschaffen.

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