Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Begründung für ein Urteil zum Klimaschutzgesetz vorgelegt. Demnach verstößt das Gesetz gegen Grundrechte. Mittelbar wird sich dies nach Aussage der Kläger:innen auch auf eine Reihe von Gesetzen auswirken. Das betrifft auch das Energierecht und speziell das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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