Liebe Leserinnen und Leser, Korrektur des Newsletters zum Österreichischen Gesetzespaket Leider ist mir in der gestrigen Recherche zum neuen Gesetzespaket in Österreich ein großer Fehler unterlaufen. Ich hatte mich auf die Internetseite des Österreichischen Parlamentes verlassen. Dort steht:  „Damit soll die Nutzung von Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Biogas zur Energiegewinnung forciert werden, wobei neben einem an den verschiedenen Energieträgern ausgerichteten Marktprämienmodell auch Investitionszuschüsse, etwa für die Umrüstung von Anlagen oder die Erweiterung von Stromspeichern, in Aussicht genommen sind.“ In der Fachwelt wird das Prämienmodell gleichgesetzt mit gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen, ohne Ausschreibungen. Leider soll nach dem neuen österreichischen Gesetz aber die Vergütungshöhe doch durch Ausschreibungen festgelegt…

Der Beitrag Korrektur des Newsletters zum Österreichischen Gesetzespaket erschien zuerst auf Hans-Josef Fell.

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