Zahlreiche neue Regelungen für Photovoltaik- und Solarthermie-Freiflächenanlagen samt zugehöriger Speicher ergeben sich aus dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung von Beschleunigungsgebieten für Wind- und Solarparks. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) erfüllen, die neben Solarparks auch die Windenergie betreffen. Dieser Artikel betrachtet die Gesetzesnovelle aus Perspektive der Solarenergie:
Grafik: BMWK
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