Die nordrhein-westfälische Landesregierung will in diesen Tagen die Gesetzesnovelle zur Festschreibung eines 1000-Meter-Mindestabstands zwischen Wind­kraft­anlagen und Wohnbebauung durchs Landesparlament bringen. Die 1000 Meter sollen dann ausdrücklich auch für Kleinwindanlagen gelten.

Foto: Guido Bröer

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