Laut Oberverwaltungsgericht Münster gewährleistet der Smart-Meter-Rollout in der vorliegenden Form die gesetzlichen Mindestvorgaben nicht. Der Branchenverband bne kritisiert, dass die BSI-zertifizierten Smart-Meter nicht die Anforderungen des Marktes und die Wünsche der Kunden erfüllen. Zu sehen ist das Schild des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das Gericht hat den Stopp des Smart-Meter-Rollouts verfügt.

Foto: Thomas Keßler, OVG NRW