Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage des NABU abgewiesen, mit der das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn verpflichtet werden sollte, gegenüber der Betreiberin des Offshore-Windparks Butendiek Maßnahmen zur Sanierung eines Umweltschadens anzuordnen.
Grafik: Stiftung Offshore Windenergie