In der Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes von Schleswig-Holstein ist eine Photovoltaik-Pflicht für Parkflächen und Nichtwohngebäude vorgesehen. Es wird erwartet, dass die Regelung zu Jahresbeginn 2022 in Kraft tritt. Zu sehen ist die grafische Darstellung eines Solar-Carports wie sie in der Photovoltaik-Pflicht für Parkplätze in Schleswig-Holstein vorgesehen ist.

Grafik: Xpert.Digital – Konrad Wolfenstein