Zu sehen ist eine Photovoltaik-Anlage, für die der Besitzer die Registrierungsfrist im Marktstammdatenregister hoffentlich eingehalten hat.

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Am 31. Januar 2021 endet die Registrierungsfrist im Marktstammdatenregister für in Deutschland installierte Stromerzeugungseinheiten. Immer noch fehlen etwa 350.000 Bestandsanlagen im Register. Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.