Zu sehen ist eine Ladesäule. Das Schnellladegesetz sieht ein Ausschreibungssystem vor.

Foto: Guido Bröer

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Schnellladegesetzes (SchnellLG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für ein staatliches Ausschreibungssystem geschaffen werden, das den Ausbau öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für reine Batterieelektrofahrzeuge bis 2023 gewährleistet.