im Vordergrund ein Elektrofahrzeug, an das ein Ladekabel angeschlossen ist. Im Hintergrund eine Frau, die eine Haustür öffnet.

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Bis zum 15. Januar lief die Frist für Stellungnahmen zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz. Betroffen vom sperrigen Titel sind künftig alle Nutzer zumindest von Wärmepumpen, Stromspeichern, Nachtstromspeicherheizungen und Ladestellen für Elektrofahrzeuge. Sie sind damit zur Spitzenlastglättung verpflichtet.