Foto: TheSupporter / stock.adobe. com
Bis zum 15. Januar lief die Frist für Stellungnahmen zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz. Betroffen vom sperrigen Titel sind künftig alle Nutzer zumindest von Wärmepumpen, Stromspeichern, Nachtstromspeicherheizungen und Ladestellen für Elektrofahrzeuge. Sie sind damit zur Spitzenlastglättung verpflichtet.