Der Finanzausschuss des Bundestages hat gestern eine Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) beschlossen. Die steuerliche Förderung von Sanierungen an selbstgenutzten Wohnimmobilen orientiert sich damit nun an den technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderung. Fenstertausch durch Handwerker im Altbau

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