Zu sehen ist das angeschlossene Ladekabel am Anschluss eines E-Autos, für die eigene Ladestation haben Mieter und Eigentürmer von Wohnen ein Recht.

Foto: Ergo Group

Wohnungseigentümer und Mieter haben seit dem 1. Dezember 2020 das Recht, eine eigene Ladestation für ihr E-Auto zu installieren. Wohnungseigentümer benötigen einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Mieter die Zustimmung des Vermieters.