Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen genauso wie die oberste Geschossdecken gedämmt werden. Hinzu kommt der Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. In der Regel sind Häuser von der Nachrüstpflicht betroffen, die vor dem Jahr 2002 errichtet worden sind.

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