Entsorgung Solarmodule: Kosten, Preise und Restwert
Recycling ist nur ein Teil der Entsorgung. Die Kosten für die Entsorgung von Solarmodulen hängen vor allem davon ab, ob Sie einzelne Module abgeben oder eine Anlage samt Demontage und Transport zurückbauen lassen. Auch die Menge und die Frage, ob es sich um eine private oder gewerbliche Rückgabe handelt, beeinflussen den Aufwand.
Die Frage nach dem Aufwand ist deshalb berechtigt: Alte Module sollen fachgerecht verwertet werden, doch Abbau und Transport können zusätzliche Arbeitsschritte erfordern. Betrachten Sie für eine realistische Einschätzung den gesamten Ablauf, nicht nur die Verwertung der Materialien.
Hier erfahren Sie, welche Faktoren bei privaten und gewerblichen PV-Anlagen ins Gewicht fallen, wie Rücknahme und Recycling ablaufen und wann gebrauchte Module oder zurückgewonnene Wertstoffe noch einen Restwert haben können. So können Sie die nächsten Schritte für Ihre Anlage sachlich planen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Ordnen Sie Entsorgungskosten nach Abbau, Transport und Verwertung: Der Aufwand für die Module ist nur ein Teil der Gesamtkalkulation.
- Bei privaten und gewerblichen Anlagen unterscheiden sich Rückgabe und Entsorgungsweg. Die Menge und der Zustand der Module beeinflussen die Planung.
- Beim Recycling werden verwertbare Materialien wie Glas, Aluminium und Silizium zurückgewonnen. Eine fachgerechte Trennung unterstützt die Wiederverwertung.
- Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob gebrauchte, funktionsfähige Module noch weiterverwendet werden können und damit einen Restwert haben.
- Für PV-Projekte mit neuen Komponenten oder einem Repowering unterstützt EEHD Sie mit Solarmodulen, Wechselrichtern, Stromspeichern und Unterkonstruktionen.
Warum entstehen überhaupt Kosten, wenn ich meine Photovoltaik-Module entsorgen möchte?
Der Aufwand für alte Photovoltaikmodule umfasst mehr als ihre spätere Verwertung. Entscheidend ist, ob einzelne Module ausgetauscht oder größere Mengen aus einer Anlage ausgebaut und bereitgestellt werden. Auch die Frage, ob funktionsfähige Module weitergenutzt werden können, beeinflusst den passenden Ablauf.
Unsachgemäß entsorgte Solarmodule gehören nicht in den Hausmüll. Bei einer falschen Abgabe gelangen sie nicht in den vorgesehenen Rückgabe- und Verwertungsweg; außerdem können rechtliche Folgen entstehen.
Rückgabe privater und gewerblicher Module
Rückgabe bedeutet, dass ausgediente Module vom bisherigen Besitzer zu einer vorgesehenen Sammelstelle oder Verwertung gelangen. Das ist wichtig, weil private Haushalte und Gewerbebetriebe Module in unterschiedlichen Mengen und Zusammenhängen abgeben. Ein Haushalt sammelt vielleicht einzelne Module nach einem Austausch. Ein Betreiber eines Solarparks organisiert hingegen üblicherweise die Erfassung der Module aus einem zusammenhängenden Anlagenbereich.
Zur Vorbereitung zählen Sie die Module und halten ihren Zustand fest. Notieren Sie auch, ob es sich um einzelne ausgetauschte Module oder den Rückbau einer ganzen Anlage handelt. So lässt sich die Abgabe passend organisieren. Funktionsfähige Module können Sie separat zur Weiterverwendung anbieten, statt sie direkt der stofflichen Verwertung zuzuführen.
Modultyp und Umfang der Anlage
Modultyp und Anlagenumfang beeinflussen, wie Module sortiert, bewegt und für die weitere Behandlung vorbereitet werden. Für Betreiber ist diese Unterscheidung wichtig: Eine einzelne beschädigte Einheit wird anders bereitgestellt als eine größere Gruppe gleicher Module. Bauart und Zustand geben zudem Hinweise darauf, welche Materialien bei der Verwertung getrennt werden können.
Beginnen Sie mit der Sortierung nach Modulart und Zustand. Trennen Sie funktionsfähige, beschädigte und nicht eindeutig beurteilbare Module. Bei einem Austausch einzelner Module bleibt der restliche Anlagenbestand davon unberührt. Beim Rückbau der gesamten Anlage sollte die Erfassung dagegen den vollständigen Bestand abbilden. So vermeiden Sie, dass brauchbare Module versehentlich mit nicht mehr nutzbaren Einheiten vermischt werden.
Risiken unsachgemäßer Entsorgung
Unsachgemäße Entsorgung bedeutet, Module außerhalb der vorgesehenen Sammel- und Verwertungswege abzugeben. Photovoltaikmodule gelten als Elektroaltgeräte und gehören nicht in den normalen Hausmüll. Eine falsche Abgabe erschwert außerdem die gezielte Erfassung der enthaltenen Materialien.
Trennen Sie vor der Übergabe noch nutzbare Module von beschädigten Exemplaren und führen Sie beide Gruppen dem passenden Weg zu. Funktionsfähige Module können zur Weiterverwendung angeboten werden; nicht mehr nutzbare Module gehören in die fachgerechte Verwertung. Dokumentieren Sie Stückzahl und Zustand, damit die Sammelstelle einen klaren Überblick erhält und die Module sachgerecht zuordnen kann.
Wie hoch sind die Kosten beim Entsorgen von PV-Modulen?
Kommunale Sammelstellen legen ihre eigenen Abläufe und Mengenregeln fest. Bei größeren Abgabemengen verlangen manche Wertstoffhöfe eine vorherige Anmeldung.
Für die fachgerechte Verwertung werden Module zunächst erfasst und anschließend nach Materialfraktionen behandelt. So lassen sich Glas, Aluminium, Silizium und weitere Bestandteile getrennten Verwertungswegen zuordnen.
Recycling und zurückgewonnene Materialien
Beim Recycling werden Modulbestandteile mechanisch und stofflich voneinander getrennt. Das ist wichtig, weil Glas, Aluminium und Silizium auf unterschiedlichen Wegen in den Materialkreislauf zurückgeführt werden. Kunststoffe und Verbundstoffe werden ebenfalls erfasst, lassen sich aber nicht wie ein intaktes Modul weiterverwenden. Der genaue Ablauf richtet sich nach der Bauart und den Fraktionen, die sich aus dem jeweiligen Modul gewinnen lassen.
Moderne deutsche Recyclinganlagen gewinnen bis zu 95-98 % der Rohstoffe aus PV-Modulen zurück. Die EU-Gesetzgebung verlangt, dass 80 % des Modulgewichts recycelt werden. Diese Vorgaben beziehen sich auf die stoffliche Verwertung, nicht darauf, dass jedes einzelne Material wieder zu einem neuen Solarmodul wird. Für Betreiber zeigt die Quote, warum eine geordnete Übergabe und die passende Behandlung der Module wichtig sind.
Regionale Annahmebedingungen
Regionale Unterschiede betreffen vor allem Öffnungszeiten, Anmeldeverfahren und die Mengen, die kommunale Sammelstellen annehmen. Deshalb kann die Abgabe an einem Wertstoffhof anders organisiert sein als eine gebündelte Rückgabe über ein Sammelsystem. Bei größeren Mengen kann eine Voranmeldung nötig sein; manche Stellen legen dafür eine Mindestmenge fest.
Planen Sie die Übergabe mit einer vollständigen Erfassung der Module. Halten Sie Stückzahl, Bauart und Zustand fest und unterscheiden Sie private Haushaltsmengen von gewerblichen Chargen. So kann die Sammelstelle die Annahme passend organisieren. Bei beschädigten Modulen ist eine vorherige Zuordnung besonders sinnvoll, da Zustand und Verpackung den sicheren Transport beeinflussen können.
Vorgaben für Rücknahme und Verwertung
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ordnet Photovoltaikmodule der Sammelgruppe 6 zu. In Deutschland schreibt die EAG-BehandV seit 2021 die getrennte Behandlung siliziumbasierter und nicht-siliziumbasierter Module vor. Diese Zuordnung unterstützt eine sachgerechte Sortierung, bevor die einzelnen Bestandteile in die jeweiligen Verwertungsprozesse gelangen.
Module gehören in einen vorgesehenen Sammel- oder Verwertungsweg, nicht in den Hausmüll. Erfassen Sie vor der Übergabe die Modularten und halten Sie unterschiedliche Bauarten getrennt. Eine nachvollziehbare Sortierung erleichtert die Annahme und hilft, verwertbare Materialien gezielt weiterzuführen.
Recyclingprozess: Was passiert mit den alten Modulen?
Nach einem Austausch oder Rückbau müssen Betreiber den weiteren Weg der Module organisieren. Dabei sind das Inverkehrbringungsdatum, die passende Sammelgruppe und die Abstimmung mit der vorgesehenen Rücknahmestelle wichtig.
Rechtliche Grundlagen der Herstellerrücknahme
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt in Deutschland die Rücknahme und Behandlung von Photovoltaikmodulen. Für Betreiber ist das Inverkehrbringungsdatum wichtig: Laut Bundesministerium der Justiz gilt die Hersteller-Rücknahmepflicht nach § 19 Absatz 1 ElektroG nicht für Photovoltaikmodule, die vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden, sofern keine freiwillige Rücknahme besteht.
Das ElektroG ordnet Photovoltaikmodule der Sammelgruppe 6 zu, laut Bundesministerium der Justiz. Die europäische WEEE-Richtlinie bildet den Rahmen für die Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten; ihre Vorgaben sind in Deutschland im ElektroG umgesetzt. Hersteller müssen ihre Photovoltaikmodule bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registrieren lassen. Diese Registrierungspflicht liegt beim Hersteller und nicht beim privaten Anlagenbesitzer.
Rückgabe über Hersteller und Dienstleister
Die Rückgabe über Hersteller oder beauftragte Dienstleister führt Altmodule einem organisierten Sammel- und Verwertungsweg zu. Für Betreiber ist das hilfreich, weil sich die Übergabe an eine zuständige Stelle bündeln lässt. Verbraucher können Module, die unter die Herstellerrücknahmepflicht fallen, grundsätzlich an Sammelstellen abgeben.
Erfassen Sie vor der Übergabe die Modulanzahl und notieren Sie, wann die Module in Verkehr gebracht wurden. Diese Angaben helfen dabei, die passende Rücknahmestelle und den geltenden Rückgabeweg zu bestimmen. Bei gewerblichen Anlagen kann eine gebündelte Abholung die Abstimmung erleichtern. Halten Sie dafür Standort, Modulbauart und Zustand übersichtlich fest.
Zuständigkeiten bei Austausch und Rückbau
Bei einem Austausch oder Anlagenrückbau organisiert der Betreiber den Weg der ausgebauten Module bis zur Übergabe. Rücknahme und Abbau sind getrennte Schritte: Die Herstellerrücknahme betrifft den vorgesehenen Entsorgungsweg, umfasst aber nicht automatisch Arbeiten auf dem Dach oder Anlagenfeld.
Planen Sie den Ablauf daher gemeinsam mit den beteiligten Fachkräften: Legen Sie fest, wer die Module ausbaut, zwischenlagert und zur Abholung bereitstellt. Erfassen Sie außerdem, welche Module noch intakt und welche beschädigt sind. Bei älteren Modulen ist die Prüfung des Inverkehrbringungsdatums besonders relevant, da die gesetzliche Rücknahmepflicht nach § 19 Absatz 1 ElektroG laut Bundesministerium der Justiz für die dort genannten Altmodule nicht gilt, sofern keine freiwillige Rücknahme besteht.
PV-Module, die in Deutschland nach dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden, unterliegen laut ElektroG der Herstellerrücknahmepflicht. Die EU-WEEE-Richtlinie sieht für PV-Abfälle eine Sammelquote von 85 % und eine Recyclingquote von 80 % vor.

Restwert von Solarmodulen und verrechenbare Wertstoffe
Ein möglicher Restwert entsteht auf zwei Wegen: durch die Weiterverwendung funktionsfähiger Module oder durch zurückgewonnene Materialien. Halten Sie diese Werte auseinander. Ein gebrauchtes, geprüftes Modul kann als Produkt weitergenutzt werden; Glas, Aluminium und Silizium werden als Wertstoffe verwertet. Das eine führt nicht automatisch zum anderen.
Prüfen Sie zunächst, ob die Module noch Strom erzeugen und äußerlich intakt sind. Ein funktionsfähiges Modul kann sich für ein Gartenhaus oder eine abgelegene Anwendung eignen. Beim Verkauf zur Weiterverwendung zählen daher nicht nur das Alter, sondern auch der belegbare Zustand. Dokumentieren Sie Typenschild, Leistung und sichtbare Schäden, bevor Sie die Module anbieten. So erhalten Interessenten konkrete Angaben statt einer bloßen Beschreibung als Altmodul.
Der Materialwert hängt von den Bestandteilen ab, die beim Recycling zurückgewonnen werden. Glas und Aluminium lassen sich von weiteren Fraktionen trennen; auch Silizium kann in Verwertungsprozesse gelangen. Kunststoffe und Verbundstoffe gehören ebenfalls zum Modul, sind aber nicht mit einem weiterverkaufsfähigen Solarmodul gleichzusetzen. Für Betreiber beschreibt der Wertstoffanteil einen möglichen Rohstoffnutzen, nicht automatisch eine Auszahlung an den bisherigen Besitzer.
Bei kommunalen Wertstoffhöfen hängt die Annahme von den örtlichen Abläufen und haushaltsüblichen Mengen ab. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall nennt 20 bis 50 Altmodule als haushaltstypische Rückgabemenge. Für Mengen darüber hinaus kann eine gesonderte Organisation erforderlich sein. Planen Sie die Abgabe daher anhand der Modulzahl und unterscheiden Sie private Rückgabe von gewerblichen Chargen.
PV CYCLE ist ein weiterer Rücknahmeweg im Photovoltaikbereich. Kommunale Wertstoffhöfe nehmen Module vor Ort an; bei größeren Anlagen kann auch eine Abholung Teil der Entsorgungslogistik sein. Entscheidend ist, ob die Module einzeln angeliefert oder gebündelt bereitgestellt werden. Bei einer Abholung kommt es auf den Zugang zum Lagerort, die sichere Bündelung und eine klare Mengenerfassung an.
Trennen Sie vor der Übergabe wiederverwendbare Module von defekten Exemplaren. Erfassen Sie dann Modulart, Zustand und Stückzahl in einer Liste. Diese Angaben helfen, Weiterverwendung und Recycling richtig zuzuordnen. So erhält ein Wertstoffhof eine nachvollziehbare Übersicht; dieselbe Dokumentation unterstützt auch die Organisation der Rückgabe über PV CYCLE. Damit bleibt klar, welche Module als Gebrauchtware infrage kommen und welche stofflich verwertet werden sollen.
Als grobe Orientierung ist zwischen einer möglichen Annahme ohne Gebühr und einem Verkaufserlös zu unterscheiden. Ein Forumsbeitrag behauptet, Privatpersonen könnten PV-Module in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei am zuständigen Wertstoffhof abgeben. Das ist keine pauschale Zusage für jeden Standort. Klären Sie die Annahmebedingungen deshalb vor der Anlieferung direkt mit dem Wertstoffhof. Dieser Betrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Zustands oder der Nachfrage. Daraus lässt sich kein fester Auszahlungsbetrag für ein einzelnes Modul ableiten.
Auch der Rohstoffwert auf größerer Ebene ist nicht mit dem Erlös einer einzelnen Rückgabe gleichzusetzen. Die IRENA-Prognose beziffert den Wert der technisch verwertbaren Rohstoffe aus Photovoltaikmodulen bis 2030 auf bis zu 450 Millionen US-Dollar. Bis 2050 beziffert die IRENA-Prognose diesen Wert auf bis zu 15 Milliarden US-Dollar. Diese Prognosen beschreiben das mögliche Potenzial der verwertbaren Rohstoffe insgesamt. Sie sagen nicht aus, welchen Betrag ein einzelner Besitzer erhält oder ob für eine konkrete Modulcharge eine Vergütung vorgesehen ist. Für die eigene Entscheidung bleiben daher der Zustand der Module, der gewählte Rückgabeweg und die zuvor geklärten Annahmebedingungen maßgeblich.
Kosten für die gewerbliche Entsorgung von Solarmodulen
Bei Gewerbe- und Freiflächenanlagen entsteht der Aufwand nicht allein durch das Recycling. Auch Rückbau, Sortierung, Bereitstellung und Transport spielen eine Rolle. Für Betreiber zählt deshalb die gesamte Projektlogistik. Eine große Modulmenge erfordert eine andere Organisation als einzelne Geräte aus einem kleinen Betrieb. Die konkreten Kosten hängen von den erforderlichen Arbeitsschritten und den Bedingungen am Anlagenstandort ab.
Für Solarparks gilt die Entsorgung als Abfall anderer Nutzer als privater Haushalte und fällt unter § 19 ElektroG. Damit unterscheidet sich der Rückgabeweg von haushaltsüblichen Mengen, die Privatpersonen am Wertstoffhof abgeben können. Gewerbliche Betreiber sollten die Module daher als Projektcharge erfassen und den vorgesehenen Entsorgungsweg früh in die Rückbauplanung aufnehmen. Die Regelung betrifft den Entsorgungsweg, nicht automatisch sämtliche Arbeiten am Standort.
Bei Dachanlagen beeinflussen Zugang und Gebäudehöhe die Demontageplanung. Müssen Module etwa über ein schwer erreichbares Dach abtransportiert werden, sind Bereitstellung und Abholung anders zu organisieren als bei einer ebenerdigen Freiflächenanlage. Auch die Frage, ob die Anlage weiterbetrieben oder vollständig zurückgebaut werden soll, verändert die Reihenfolge der Arbeiten. Neben der Entsorgung können so zusätzliche Aufwände für Gerüst, Demontage und Transport entstehen.
Die Menge allein erklärt den Aufwand nicht. Dokumentieren Sie auch Zustand und Bauart der Module. Defekte oder beschädigte Module müssen sorgfältig gehandhabt und für die Übergabe erfasst werden. Bei einem Repowering lassen sich Ausbau und Entsorgungslogistik gemeinsam mit dem Austausch planen. Das vermeidet unnötige Wege und schafft einen nachvollziehbaren Ablauf vom Anlagenfeld bis zur Übergabe.
Für die Kalkulation empfiehlt sich eine klare Trennung dieser Positionen: Rückbau, Bereitstellung, Transport und Verwertung. Der Standort, die Zugänglichkeit und die gebündelte Modulmenge wirken sich auf die erforderliche Organisation aus. Auch die technische Lebensdauer der Anlage spielt für den Zeitpunkt eines Rückbaus eine Rolle. Hochwertige kristalline PV-Module haben eine technische Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren. Das erleichtert die langfristige Planung, ersetzt aber keine Betrachtung der konkreten Anlage.
Erfassen Sie vor der Beauftragung Anlagenleistung, Modulzahl, Zustand und Abholort. Diese Angaben machen den Umfang des Vorhabens verständlich und helfen, die einzelnen Arbeitsschritte abzugrenzen. Setzen Sie Silber oder andere Wertstoffe nicht pauschal als Erlös an: Der Materialwert ist nicht automatisch eine Gutschrift für den Betreiber. Maßgeblich sind die vereinbarten Leistungen und die notwendige Logistik.
Wenn nach einem Rückbau eine Ersatzanlage geplant ist, können Sie Solarmodule für Ihr Projekt in die weitere Beschaffung einbeziehen.
EEHD Erneuerbare Energien Handel und Distribution GmbH: Solarmodule
Die EEHD GmbH unterstützt Sie bei der Auswahl von Solarmodulen für neue PV-Projekte und beim Austausch bestehender Module. Wenn nach der Entsorgung eine Anlage erneuert oder erweitert werden soll, lassen sich passende Wechselrichter, Stromspeicher und Unterkonstruktionen in die Planung einbeziehen. Für Installationsbetriebe, Unternehmen und Kommunen ist es sinnvoll, die Komponenten auf die Anforderungen des jeweiligen Vorhabens abzustimmen.
Sie planen ein PV-Projekt oder benötigen Solarmodule für einen Austausch? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an vertrieb@eehd.gmbh.
Planen Sie den nächsten Schritt für Ihre PV-Anlage
Ein anstehender Austausch oder Rückbau bietet Gelegenheit, die nächste Ausbaustufe Ihrer Photovoltaikanlage mitzudenken. Legen Sie fest, welche Anforderungen die künftige Anlage erfüllen soll und welche Komponenten dafür nötig sind. So lassen sich technische Entscheidungen und Projektablauf frühzeitig aufeinander abstimmen.
Wenn Sie eine neue Anlage planen oder bestehende Komponenten ersetzen, unterstützt Sie die EEHD GmbH mit passenden Solarmodulen, Wechselrichtern und Stromspeichern. Teilen Sie im Gespräch die Eckdaten Ihres Vorhabens mit, etwa den geplanten Einsatz und die Anforderungen am Standort. So entsteht eine sachliche Grundlage für die weitere Planung.
Sie möchten die Produktauswahl für Ihr PV-Projekt besprechen? Nehmen Sie Kontakt mit EEHD auf oder schreiben Sie an vertrieb@eehd.gmbh. So bringen Sie die Planung Ihrer nächsten Anlagenphase gezielt voran.
Häufig gestellte Fragen zur Entsorgung von Solarmodulen
Ist die Entsorgung wirklich kostenlos?
Nicht jeder Schritt ist kostenfrei. Private Haushalte können haushaltsübliche Mengen an geeigneten Sammelstellen kostenfrei abgeben, sofern die Module unter die Rücknahmeregelung fallen. Demontage, Verpackung und Transport können dennoch Aufwand verursachen. Für gewerbliche Anlagen gelten andere Abläufe als für private Rückgaben. Klären Sie daher getrennt, ob die Module angenommen werden und wer Abbau und Anlieferung organisiert.
PV-Elemente-Recycling: Was wird wiederverwendet?
Beim Recycling werden Modulbestandteile getrennt, damit verwertbare Stoffe als Rohmaterial erneut genutzt werden können. Glas und Aluminium gelangen in eigene Materialströme; auch Silizium kann zurückgewonnen werden. Kunststoffe und Verbundstoffe werden separat behandelt. Sind Module noch funktionsfähig, kommt statt der stofflichen Verwertung eine Weiterverwendung infrage. Trennen Sie vor der Abgabe daher intakte Module von beschädigter Ware.
Wann ist eine Entsorgung notwendig?
Eine Entsorgung ist nötig, wenn ein Modul nicht mehr sinnvoll betrieben oder weiterverwendet werden kann. Das kann nach einem Defekt, bei Schäden oder im Zuge eines Anlagenrückbaus der Fall sein. Das Alter allein entscheidet nicht über den weiteren Weg. Prüfen Sie bei einem geplanten Austausch zunächst, ob einzelne Module weiterbetrieben werden können oder ob die gesamte Anlage erneuert wird. So lassen sich Wiederverwendung und Recycling passend zuordnen.
Welche Materialien aus Modulen können recycelt werden?
Aus Photovoltaikmodulen lassen sich vor allem Glas, Aluminium und Silizium zurückgewinnen. Bei der Aufbereitung werden diese Bestandteile getrennt, damit sie wieder in Materialkreisläufe gelangen können. Kunststoffe und weitere Verbundstoffe gehören ebenfalls zum Modul, werden jedoch nicht wie ein intaktes Solarmodul weiterverwendet. Welche Fraktionen entstehen, hängt von der Modulbauart und dem Recyclingverfahren ab. Durch die Materialtrennung lassen sich die Bestandteile gezielt verwerten, statt sie gemeinsam zu entsorgen.
Was kostet die Entsorgung von Solarmodulen in Deutschland?
Die Kosten für die Entsorgung von Solarmodulen entstehen bei unterschiedlichen Arbeitsschritten: Rückbau, Bereitstellung, Transport und Verwertung. Bei privaten Rückgaben kann die Annahme haushaltsüblicher Mengen kostenfrei sein, während gewerbliche Anlagen eigene Entsorgungs- und Logistikaufwände mit sich bringen. Für die Planung zählen außerdem Modulzustand, Menge und Erreichbarkeit des Standorts. Betrachten Sie diese Positionen getrennt, damit die Gesamtkalkulation den tatsächlichen Ablauf abbildet.
Können private Haushalte Solarmodule kostenlos entsorgen?
Private Haushalte können Module, die der Herstellerrücknahmepflicht unterliegen, grundsätzlich kostenfrei an Sammelstellen abgeben. Voraussetzung ist, dass die Annahmestelle Art und Menge der Module akzeptiert. Die Abgabe deckt jedoch nicht automatisch Demontage oder Transport ab. Wenn Sie die Module selbst anliefern, erfassen Sie vorab Stückzahl und Zustand. Bei größeren Rückgabemengen kann eine Anmeldung nötig sein, damit die Annahme organisiert werden kann.
Wo kann man alte Solarmodule abgeben: Wertstoffhof, Händler oder Hersteller?
Als Rückgabewege kommen kommunale Wertstoffhöfe, die Rücknahme durch Hersteller und organisierte Sammelsysteme infrage. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob es sich um private oder gewerbliche Mengen handelt und ob die Module unter die Herstellerrücknahmepflicht fallen. Händler sind nicht automatisch für jede Altmodul-Rückgabe zuständig. Halten Sie für die Anfrage Modulanzahl, Bauart und Zeitpunkt der Inverkehrbringung bereit.
Welche Regeln gelten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz für Photovoltaikmodule?
Das ElektroG ordnet Photovoltaikmodule der Sammelgruppe 6 zu, laut Bundesministerium der Justiz. Die Hersteller-Rücknahmepflicht nach § 19 Absatz 1 ElektroG gilt nicht für Module, die vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden, sofern keine freiwillige Rücknahme besteht; auch diese Regel nennt das Bundesministerium der Justiz. Herstellerregistrierung und Rücknahmepflicht betreffen unterschiedliche Pflichten: Die Registrierung liegt beim Hersteller, nicht beim Endkunden.
