Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit direkten Zuschüssen gibt es als Variante auch eine Steuerermäßigung für neue Heizungen und andere Investitionen in selbst genutzten Wohngebäuden. Hier ändern sich ab dem 1. Januar 2023 die Bedingungen. Dabei kann die Steuerermäßigung attraktiver sein als der BEG-Zuschuss.

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