Am 2. Dezember hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Damit verbunden sind Steuerprivilegien für die Photovoltaik. Konkret sind das ein auf 0 Prozent reduzierter Mehrwertsteuersatz und eine Befreiung von Ertragssteuern. Dies gilt nur für bestimmte PV-Anlagen. Zustimmen muss noch der Bundesrat, was am 16. Dezember zu erwarten ist. Das ist jetzt zu beachten:

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