Wie Presseberichten zu entnehmen ist, hat sich die sächsische Koalition im Streit um einen einheitlichen Abstand von Windenergieanlagen auf einen neuen Entwurf für eine Änderung der sächsischen Bauordnung geeinigt, nachdem der erste Entwurf in der Branche und auch bei dem grünen Koalitionspartner auf massive Kritik gestoßen ist.

Der neue Entwurf liegt uns noch nicht vor, er soll jedoch am heutigen 18.01.2022 im Kabinett beschlossen werden.

Nach Presseberichten ist vorgesehen, dass neue WEA 1.000 m Abstand von Wohnbebauung halten müssten, wobei lediglich Ansiedlungen mit „mindestens fünf Wohngebäuden“ Berücksichtigung finden sollen. Es soll außerdem eine „Experimentierklausel“ geben (deren Inhalt uns noch unbekannt ist). Außerdem wird eine Abweichungskompetenz für Kommunen enthalten sein: diese sollen mittels Gemeinderatsbeschluss (also mittels Bauleitplanung) eine abweichende Regelung treffen dürfen. Auch die genaue Ausgestaltung dieser Regelung bleibt offen.

Nach unseren Informationen soll es auch eine Übergangsregelung geben; welche Verfahrensstadien davon umfasst werden ist jedoch ebenfalls unklar.

Über weitere Entwicklungen werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.